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Achtung:
Die Belastungen durch Punktquellen und diffuse Quellen werden nicht mehr fortgeschrieben, da sich FisDt auf die morpologischen Veränderungen, die über das äußere Erscheinungsbild der Gewässer erkannt werden können, konzentrieren will. |
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Artikel 5 der Wasserrahmenrichtlinie fordert, die Auswirkungen der menschlichen Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer zu überprüfen.Unter den vielfältigen anthropogenen Belastungsquellen der Fließgewässer haben insbesondere die punktuellen Abwasserbelastungen, die diffusen nicht exakt lakalisierbaren Belastungen und die morhologischen Veränderungen der Gewässer signifikante Auswirkungen auf deren Gütezustand.
FisDt gibt daher Informationen zu den Belastungen durch
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