Strukturgüteklassen:

1 - kaum beeinträchtigt
___unverändert


2 - gering beeinträchtigt
___gering verändert

3 - mäßig beeinträchttigt
___mäßig verändert

4 - deutlich beeinträchtigt
___deutlich verändert

5 - merklich geschädigt
___stark verändert

6 - stark geschädigt
___sehr stark verändert

7 - übermäßig geschädigt
___vollständig verändert

Die Methodik der Strukturgütekartierung wurde erstmals im Jahre 2000 in der Kartieranleitung der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) erläutert. In NRW gilt seit 2018 eine Kartierung, die sehr detailiert im Arbeitsblatt 18 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) beschrieben wird. Die Bewertung in Strukturgüteklassen für den jeweiligen Kartierabschnitt erfolgt nach dem Grad der Beeinträchtigung (frühere deutliche Terminologie) oder heute dem Maß der Veränderung gegenüber dem Leitbild.

Der Kartierer bewertet die Hauptparameter vor Ort anhand der funtionalen Einheiten. Zur Plausibilitätskontrolle erfolgt zusätzlich eine indexgestützte Bewertung auf der Grundlage morphologischer Fließgewässertypen, auf die hier nicht weiter eingegangen wird.

Die beim Anklicken der nebenstehenden Strukturgüteklassen sich öffnenden Fotos sollen eine grobe Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Gewässers vermitteln, wie hier am Beispiel der Werre. Der Klassenwert ergibt sich sehr vereinfacht als Mittelwert aus der Einzelbewertung der Strukturparameter,der im Einzelfall sehr stark von der zusammengefassten Strukturgüteklasse abweichen kann.

Ein guter Gesamtzustand des Gewässers kann sich einstellen, wenn die allenfalls mäßige bis gering beeinträchtigte Strukturgüte auf der gesamten Fließlänge überwiegt und dabei über die Gesamtlänge gut verteilt ist. Über den notwendigen Mindestumfang und die Verteilung dieser strukturell weitgehend intakten Gewässerabschnitte wird das Monitoring der Wasserrahmenrichtlinie Aufschluss geben.