Die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie an die Oberflächengewässer zielen auf deren ökologischen Zustand. Darunter ist die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit des Gewässerökosystems entsprechend der Einstufung nach Anhang V zu verstehen. Als Qualitätskomponenten für diese Einstufung stehen Zusammensetzung und Abundanz (Häufigkeit) der Gewässerflora, der benthischen wirbellosen Fauna und der Fische im Vordergrund, während hydromorphologische Komponenten wie
- Wasserhaushalt,
- Durchgängigkeit des Flusses und
- morphologische Bedingungen
sowie chemische und chemisch-physikalische Komponenten unterstützend wirken sollen. Zu den morphologische Bedingungen zählen
- Tiefen- und Breitenvarianz,
- Struktur und Substrat des Flußbettes und
- Struktur der Uferzone.
Dies sind wesentliche Parameter für die Strukturgütekartierung der Gewässer, wie sie auf Basis der Verfahrensbeschreibung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Nordrhein-Westfalen nach der dortigen Kartieranleitung durchgeführt wird.
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