Die Ziele des Gewässerschutzes, wie der Mensch sie sieht, stehen natürlicherweise immer mit der Nutzung des Gewässers durch den Menschen in Verbindung. Denn hätten wir das Wasser nicht, so hätten wir kein Leben! Für ein gesundes Leben brauchen wir einen gesunden Lebensraum, dessen Qualität uns Tiere und Pflanzen aufzeigen.
Traditionell verfolgt
die Wasserwirtschaft keine absoluten Schutzansprüche,
sondern ist bestrebt, die für uns Menschen unverzichtbare
Nutzung des Wassers unter Wahrung des dazu nötigen Gewässerschutzes
zu gewährleisten. Zweifellos war in den zurückliegenden
Jahrzehnten das Verhältnis von Schutz und Nutzung nicht
immer ausgewogen. Gerade die Fließgewässer stehen
unter einem hohen Nutzungsdruck. Einen endgültigen Wertewandel
in der Gewässerbewirtschaftung hat die Fassung
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 18. Juni 2002 mit dem
Grundsatz der Wasserwirtschaft im
§ 1a Abs.1 WHG gebracht. In der aktuellen Fassung aus dem Jahre 2009 stehen im § 6 allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung.
Die Fließgewässer
sind das ökologische Rückgrat der Landschaft, also
unseres Lebensraumes. Nur gesunde Gewässer schaffen ein
gesundes Umfeld. Diesem Selbstverständnis werden die heutigen gesetzlichen Anforderungen für einen guten
Zustand gerecht, den die Wasserrahmenrichtlinie
jetzt als verbindliches Umweltziel eingeführt hat.
Das Wasser sauber zu halten, reicht allein nicht aus. Dafür haben wir in den letzten Jahrzehnten viel getan. Jetzt ist der über die reine Wasserqualität hinausgehende Anspruch, die dem jeweiligen Gewässertyp entsprechenden Strukturen zu erhalten oder wiederherzustellen, um die Funktionsfähigkeit des Gewässerökosystems zu sichern, das Gebot. Nur gute Strukturen in und am Gewässer schaffen den Lebensraum für Pflanzen und Tieren, in dem sich ein guter Gesamtzustand des Gewässers ausbilden kann. In den nebenstehenden Bildbeispielen ist zu beachten, daß die beiden Gewässer aus unterschiedlichen Gewässerlandschaften stammen. Das Tieflandgewässer mit schlechten Strukturen hat im naturnahen Zustand ein anderes Erscheinungsbild als der hier gezeigte Bach mit guten Strukturen, der ein naturnahes Beispiel aus dem Bergland zeigt.
Hier geht es nicht um Naturschutzideale.
Die Gewässergüte wurde schon immer über die
Zusammensetzung und Häufigkeit der gewässerspezifischen
Pflanzen und Tiere bestimmt. Fehlt diesen Lebewesen jedoch
der Wohnraum, bleibt der Gewässerzustand trotz optimaler
Gewässerreinhaltung schlecht. Diese Sichtweise greift
die Wasserrahmenrichtlinie zu Recht auf, indem sie neben den
punktuellen und diffusen Belastungen die morphologischen Veränderungen
durch den Menschen als Belastungsquelle herausstellt.
FisDt zeigt Ihnen
beispielhaft einige einfacheÜbersichten des punktuellen
Belastungszustandes in den Flussgebieten Ostwestfalen, konzentriert
sich aber auf den strukturellen Zustand der Gewässer.
Das Informationssystem bemüht sich auf diesem Wege, Ihnen
Schwerpunkte des Handlungsbedarfs im Gewässerschutz zu
vermitteln
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