Anemóne ranunculoides begleitet bewaldete Gewässerrandstreifen.

Wasserwirtschaft im Dienste des Menschen:

Wasser schützen, um es nutzen zu können.

Wassernutzung begrenzen, um das Wasser zu schützen.

Schutz vor dem Wasser für das Leben am Wasser.

Wasserrhaushaltsgesetz

Die Ziele des Gewässerschutzes, wie der Mensch sie sieht, stehen natürlicherweise immer mit der Nutzung des Gewässers durch den Menschen in Verbindung. Denn hätten wir das Wasser nicht, so hätten wir kein Leben! Für ein gesundes Leben brauchen wir einen gesunden Lebensraum, dessen Qualität uns Tiere und Pflanzen aufzeigen.

Traditionell verfolgt die Wasserwirtschaft keine absoluten Schutzansprüche, sondern ist bestrebt, die für uns Menschen unverzichtbare Nutzung des Wassers unter Wahrung des dazu nötigen Gewässerschutzes zu gewährleisten. Zweifellos war in den zurückliegenden Jahrzehnten das Verhältnis von Schutz und Nutzung nicht immer ausgewogen. Gerade die Fließgewässer stehen unter einem hohen Nutzungsdruck. Einen endgültigen Wertewandel in der Gewässerbewirtschaftung hat die Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 18. Juni 2002 mit dem Grundsatz der Wasserwirtschaft im
§ 1a Abs.1 WHG gebracht. In der aktuellen Fassung aus dem Jahre 2009 stehen im § 6 allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung.

Die Fließgewässer sind das ökologische Rückgrat der Landschaft, also unseres Lebensraumes. Nur gesunde Gewässer schaffen ein gesundes Umfeld. Diesem Selbstverständnis werden die heutigen gesetzlichen Anforderungen für einen guten Zustand gerecht, den die Wasserrahmenrichtlinie jetzt als verbindliches Umweltziel eingeführt hat.

Das Wasser sauber zu halten, reicht allein nicht aus. Dafür haben wir in den letzten Jahrzehnten viel getan. Jetzt ist der über die reine Wasserqualität hinausgehende Anspruch, die dem jeweiligen Gewässertyp entsprechenden Strukturen zu erhalten oder wiederherzustellen, um die Funktionsfähigkeit des Gewässerökosystems zu sichern, das Gebot. Nur gute Strukturen in und am Gewässer schaffen den Lebensraum für Pflanzen und Tieren, in dem sich ein guter Gesamtzustand des Gewässers ausbilden kann. In den nebenstehenden Bildbeispielen ist zu beachten, daß die beiden Gewässer aus unterschiedlichen Gewässerlandschaften stammen. Das Tieflandgewässer mit schlechten Strukturen hat im naturnahen Zustand ein anderes Erscheinungsbild als der hier gezeigte Bach mit guten Strukturen, der ein naturnahes Beispiel aus dem Bergland zeigt.

Hier geht es nicht um Naturschutzideale. Die Gewässergüte wurde schon immer über die Zusammensetzung und Häufigkeit der gewässerspezifischen Pflanzen und Tiere bestimmt. Fehlt diesen Lebewesen jedoch der Wohnraum, bleibt der Gewässerzustand trotz optimaler Gewässerreinhaltung schlecht. Diese Sichtweise greift die Wasserrahmenrichtlinie zu Recht auf, indem sie neben den punktuellen und diffusen Belastungen die morphologischen Veränderungen durch den Menschen als Belastungsquelle herausstellt.

FisDt zeigt Ihnen beispielhaft einige einfacheÜbersichten des punktuellen Belastungszustandes in den Flussgebieten Ostwestfalen, konzentriert sich aber auf den strukturellen Zustand der Gewässer. Das Informationssystem bemüht sich auf diesem Wege, Ihnen Schwerpunkte des Handlungsbedarfs im Gewässerschutz zu vermitteln

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Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Schutzziele zugunsten des Schutzgutes!