Das Auftreten lokaler Schadelemente und -prozesse in der Gewässersohle.
Neben ihrer unmittelbaren Schadwirkung auf das Gewässer gelten sie als Indikatoren für verstärkte anthropogene Einwirkungen.
Sie sind als Hilfsparameter für die Anpassung der Gewässerunterhaltung an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie anzusehen.
1) Die
Bildbeispiele vermitteln eine Vorstellung von den strukturellen
Gegebenheiten, können
aber das für den zugehörigen Bewertungsabschnitt
zusammengefasste Gesamtergebnis der Strukturgüte-kartierung
nur bedingt wiedergeben.
Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Naturbelassene Uferstreifen!