Naturbelassene Geländestreifen entlang des Gewässers, die unmittelbar an die Oberkante der Uferböschung anschließen, selbst nicht Bestandteil der Uferböschung sind und uneingeschränkt für die Gewässerentwicklung zur Verfügung stehen, werden als Gewässerrandstreifen bezeichnet. Innerhalb dieser Streifen können sich Ufererosion und Uferbewuchs entfalten. Sie bieten daher, je nach Breite, die eingeschränkte oder ausreichende Möglichkeit eine naturnahe Ent-wicklung einzuleiten. Vorhandene Gewässerrandstreifen tragen entscheidend zu einer ökologischen Verträglichkeit unserer die Gewässertäler prägenden Nutzungen bei. Solange der Zustand eines Gewässers von einem naturgemäßen Gewässerbett noch weit entfernt ist, besteht die Hauptfunktion der Randstreifen darin, den dazu notwendigen morphologischen Bewegungsspielraum (Krümmungs-erosion, Breitenerosion) vorzuhalten. In einem annähernd naturnahen Zustand lässt der Flächenbedarf für die Ufererosion nach. Auf dem Gewässerrandstreifen wächst ein Uferschutzwald heran. Fehlen wegen der Nutzung die Gewässerandstreifen oder bieten sie zu wenig Entwicklungsraum wie die Saumstreifen, können sich naturnahe vielfältige Strukturen garnicht oder nur unzureichend ausbilden.
1) Die
Bildbeispiele vermitteln eine Vorstellung von den strukturellen
Gegebenheiten, können
aber das für den zugehörigen Bewertungsabschnitt
zusammengefasste Gesamtergebnis der Strukturgüte-kartierung
nur bedingt wiedergeben.
Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Naturbelassene Uferstreifen!