Der Uferverbau ist erfolgt, um das Gewässer im vorgefundenen Verlauf zu halten. Beim ausgebauten Gewässer dient der Uferverbau und dessen Unterhaltung dem Erhalt des Ausbauzustandes, der früher gesetzlich geregelt war. Die Art der Ufersicherung hat zumeist zu ökologisch minderwertigen Strukturen geführt, die das Gewässer nachhaltig an der natürlichen Regeneration der gewässertypischen Strukturen hindern. Im Vordergrund stand eine Gestaltung, die einem Hochwasser möglichst wenig Reibungs- und Turbulenzmöglichkeiten bietet und den Abfluss möglichst wenig behindert. Auch der Lebendverbau mittels ingenieurbiologischer Bauweisen wurde zu Erhalt eines extrem veränderten Gewässerverlaufs eingesetzt. Auf dem Weg zu einem guten Zustand des Gewässers unter eingeschränkten räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten dürfte die Bedeutung des Lebendverbaus jedoch wieder wachsen.

1) Die Bildbeispiele vermitteln eine Vorstellung von den strukturellen Gegebenheiten, können aber das für den zugehörigen Bewertungsabschnitt zusammengefasste Gesamtergebnis der Strukturgüte-kartierung nur bedingt wiedergeben.

 


Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Naturbelassene Uferstreifen!


Liste der Strukturparameter:
Bildwechsel
Gewässerbereich: Ufer
Hauptparameter: Uferstruktur
Funktionale Einheit: Uferverbau

Einzelparameter:
5.2 Uferverbau
Wertstrukturparameter
Bildbeispiele 1):

LAWA - Kartieranleitung


NRW - Kartieranleitung_1
NRW - Kartieranleitung_2

Zu unterscheidende Arten des Uferverbaus:

kein Verbau
Lebendverbau
Steinschüttung/Steinwurf
Holzverbau
Böschungsrasen
Pflaster, Steinsatz, unverfugt
wilder Verbau
Beton, Mauerwerk, verfugt
Spundwand
Länge des Uferverbaus:
10 - 50 m
>50 - 100 m
vollständig

Für diese Arten des Uferverbaus fällt selbst der Kartiereinleitung
kein passendes Merkmal ein.

Verfüllung von Uferabbrüchen
Entsorgung von Betonschwellen

 

 


 

kartierbild