Wasserbauwerke wie z.B. Wehre oder Grundschwellen, die einen Absturz des Mittelwasserspiegels von mehr als 10 cm bewirken und als Barriere wirken, werden als Querbauwerke kartiert. Sie stellen als „Geschiebefalle“ und als „Wanderbarriere“ für Organismen eine Unterbrechung und Störung des Gewässerökosystems dar. Je nach dem Ausmass ihrer Rückstauwirkung verursachen sie gewässeruntypische Struktur- und Biotopverhältnisse. Durch Verfall, Umgestaltung oder Zusatzbauwerke wie Fischpässe kann ihre Schadwirkung abgeschwächt und die Durchgängigkeit möglich sein.
1) Die
Bildbeispiele vermitteln eine Vorstellung von den strukturellen
Gegebenheiten, können
aber das für den zugehörigen Bewertungsabschnitt
zusammengefasste Gesamtergebnis der Strukturgüte-kartierung
nur bedingt wiedergeben.
Der Beitrag des Gewässerschutzes:
Naturbelassene Uferstreifen!