Zweck dieser Präsentation
ist es, einen Gesamteindruck vom gegenwärtigen Zustand
der Fließgewässer zu vermitteln. Daraus gehen
die zur Zeit noch bestehenden wesentlichen Defizite im Zustand
der Fließgewässer Ostwestfalens hervor. Damit
soll ein Beitrag zu der von der Wasserrahmenrichtlinie
geforderten aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung geleistet werden, die in NRW im Januar 2008 mit Einrichtung von Runden Tischen für die Mitwirkung der Fachöffentlichkeit ihren Anfang findet.
Das von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte Umweltziel
eines guten Zustandes unterscheidet sich im Bewertungsmaßstab
wesentlich von dem bisherigen Maßstab der an der Wasserqualität
orientierten Gewässergüte. Eine entscheidende
Voraussetzung für den guten Zustandes wird mit ein
wenig mehr Platz für die Fließgewässerentwicklung
verbunden sein. Entsprechend große Bedeutung sollten
die auf dieser Website vorgestellten Uferstreifenbilanzen
in der Diskussion der Maßnahmenprogramme erhalten.
Dem Herausgeber
ist es ein besonderes Anliegen, die in Ostwestfalen beheimateten
Nutzer dieser Website zu bitten, ihre eigenen Ortskenntnisse
einzubringen und die hier vorgestellten Kartierergebnisse
insbesondere im Hinblick auf die Uferstreifenbilanzen kritisch
zu überprüfen. Die einfach zu unterscheidenden
Formen von Gewässerrandstreifen sind:
flächenhaft Wald oder Sukzession
Bodenständiger naturnaher Wald oder naturnahe Sukzessionsfluren
auf einer Breite von mehr als 20 m.
Gewässerrandstreifen
Bodenständiger naturnaher Wald, Gebüsch oder Sukzessionsfluren
auf einer Breite von 5-20 m
Saumstreifen
Naturnah belassene
Sukzessions-fluren, Sträucher und Ufergehölze
auf einer Breite von 2-5 m
kein wegen Nutzung
Unmittelbar (innerhalb von 2 m ab Böschungsoberkante)
angrenzende Nutzung
Für die Auswertungen auf dieser
Website sind die Formen von Gewässerrandstreifen herangezogen worden, die auf mehr als 50
% des jeweiligen Kartierabschnittes von 100 m auftreten.