In den zurückliegenden Jahrzehnten erfolgte die Bewertung des Gewässerzustandes in engem Zusammenhang mit dem Ausmaß der Schmutzwasserbelastung. Die Bewertungsergebnisse werden in Gewässergütekarten dargestellt, wie sie das nebenstehende Beispiel für die Werre zeigt. Begriffe wie „mäßig belastet“ oder „stark verschmutzt“ werden jedem Kommunalpolitiker, der die Entscheidung über den Bau einer teuren Kläranlage mit verantworten mußte oder auch so manchem Bürger, den die Abwassergebühren drücken, bekannt sein. Bis zum heutigen Tag werden die Maßnahmen des Gewässerschutzes diesen Kosten zugeordnet, deren Größenordung das Gefühl vermittelt, zumindest wir in Deutschland hätten genug getan. In Wirklichkeit haben wir uns bisher jedoch nahezu ausschließlich mit einem Teil der Sünden der Vergangenheit, der nicht mehr zu verantwortenden Schmutzbelastung der Gewässer auseinandergesetzt. Die für jedermann einsichtigen schlimmen Folgen wie das Seehundsterben vor einem Jahrzehnt in der Nordsee dienten dazu, hohe Reinigungsanforderungen gesetzlich zu verankern.
Neben einer guten biologischen und
chemischen Wasserqualität muß ein Fließgewässer jedoch
auch gute Strukturen aufweisen, um den Leitorganismen, die der biologischen
Beurteilung dienen, den nötigen Lebensraum zu geben. Wasserqualität
und Gewässerstruktur sind für die Funktionsfähigkeit eines
Gewässerökosystems, das letztlich auch Lebensgrundlage für
uns Menschen ist, gleichermaßen von Bedeutung. Diese Einsicht zu vermitteln,
wird eine wesentliche Aufgabe der von der Wasserrahmenrichtrlinie geforderten
Öffentlichkeitsarbeit sein müssen.
Als Maßstab für die Bewertung
der Strukturen dient der heutige potentielle natürliche Gewässerzustand,
der dem Leitbild entspricht. Der Grad der Beeinträchtigung gegenüber
diesem Leitbild wird in 7 Güteklassen eingeteilt,
die im nebenstehenden Link zur groben Zielorientierung den bekannten 7 Gewässergüteklassen
und den chemischen Güteklassen sowie der Güteklassifizierung der
LAWA gegenübergestellt worden sind.
Die in der WRRL vorgeschriebene Bewertung
ist jedoch komplexer und orientiert sich an den biologischen Qualitätskomponenten.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Wasserrahmenrichtrlinie.
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