Das Fließgewässernetz
Ostwestfalens umfasst, soweit die Einzelgewässer ein
Einzugsgebiet von über 10 km² haben, eine Länge
von rund 2700 km. Davon ist bereits für gut 2300 km eine
Strukturkartierung durchgeführt worden. Rund 88% der
Fließlänge entfallen auf die freie Landschaft,
während 12% die Ortslagen durchfließen.
Die relative Häufigkeitsverteilung
der Strukturgüteklassen zeigt das nebenstehende Diagramm.
Obwohl es für die Erreichung der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie
nicht nötig sein wird, auf ganzer Länge nur noch allenfalls
mäßig beeinträchtigte Strukturen vorzufinden,
zumal das in eng bebauten Ortslagen auch nicht umsetzbar ist,
wird doch deutlich, dass die bestehenden Strukturdefizite gravierend
sind. Ein höherer und auf der Gewässerlänge gut
verteilter Anteil allenfalls mäßig beeinträchtigter
Gewässerstrukturen der Güteklasse 3, muss das Gewässerschutzziel
dieses Jahrzehnts sein.
52% der Gewässer durchfließen
das ostwestfälische Bergland, 47% sind Tieflandgewässer,
der Rest ist verrohrt. Die Strukturgüteverteilung getrennt
nach diesen beiden Gewässerlandschaften zeigen die nebenstehenden
Diagramme bzw. der Link zur Bilanz des Strukturzustands. Das
Defizit an guten Strukturen im Tiefland ist deutlich größer.
Hier wird die Strukturverbesserung auch am schwierigsten sein.
Ein gravierender Faktor ist
der fehlende Platz für die Gewässerentwicklung.
Auch in der freien Landchaft fehlen den Gewässern zumeist
die Uferstreifen
. Die Uferstreifenbilanz ist dafür ein unübersehbares
Indiz. Obwohl nur 12% der Gewässerlänge auf Ortslagen
entfällt, fehlt den Gewässern auf 58% linksseitig
bzw. 59% rechtsseitig jeglicher Platz, um naturnahe Strukturen
entwickeln zu können. Nur wenn es gelingt dieses Defizit
zu verringern, wird das Umweltziel der Wasserrahmenrichtlinie
erreichbar sein.
Ferner wirken Querbauwerke, die
zu Geschiebefallen und Wanderbarrieren für Organismen werden,auf
das Gewässerökosystem störend ein. Den Gewässern
fehlt die Durchgängigkeit.